Teilhabefonds

Der Teilhabefonds fördert inklusive und diverse Kulturprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. Sie möchten einen Antrag stellen oder haben eine Projektidee? Melden Sie sich gerne bei uns! Wir beraten und vernetzen Sie mit Kooperationspartner*innen.

 

Welche Projekte können gefördert werden?

Förderfähig sind Vorhaben zur Verbesserung von Barrierefreiheit und/oder Teilhabe im Kulturbereich in Mecklenburg-Vorpommern. Verbesserungen in der Teilhabe können durch publikums-, programm- und personalwirksame Maßnahmen sowie Investitionen für Teilhabegerechtigkeit umgesetzt werden.

 

Wo kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt über https://antrag.kultur-land-mv.de/.

 

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind

Personal

Weiterbildungen, Honorare, Personal- und Honorarkosten für Assistenzen, inklusive Kulturbegleiter*innen, beratende Selbstvertretungen bei Mitgestaltungsprozessen, Transportkosten für Kulturschaffende mit Behinderungen, Qualifizierungs- und Empowermentangebote für marginalisierte Kunst- und Kulturschaffende

Investitionen

C-Pens, Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile und induktive Höranlagen), Investitionen in innovative und barrierearme Instrumente und deren Vermittlung (Blob und Globophon), Höhenverstellbare Theken für den Empfang und Vermittlungsarbeit, Investitionen in inklusive Medien, z.B. mit großer Schrift, multilingual, Medien mit audiovisueller Verknüpfung für Deutsche Gebärdensprache

Publikum

Kosten, die bei Übertiteln, Untertiteln, Audiodeskription, Braille, Schriftdolmetschen, Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache in Kulturprojekten entstehen, Maßnahmen zur Verbesserung akustischer Barrierefreiheit, Abhol- und Begleitservice für Publikum mit Behinderungen

Programm

Relaxed Performances (entspannte Atmosphäre, barrierefreien Rahmenbedingungen) und Stille Stunden (reizarme Atmosphäre), Aesthetics of Access in Ausstellungen und Performances (Barrierefreiheit als ästhetisch und zugänglich kuratieren), Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips in Kultureinrichtungen, Performances von inklusiven Tanztheatern, taktile und deskriptive (Ein-)Führungen (Objekte zum Betasten und Erfahren, Telefonführungen), Mittel für Gebärdenchöre, Dunkeltheater (Theater ohne Restlicht), Vermittlungs- und Workshopformate, Brainpainting, inklusive Biographiearbeit, Raumerfahrungen durch akustische Kunst, Klanginstallationen

Öffentlichkeitsarbeit

Barrierefreie Beschilderungen in Kunst- und Kultureinrichtungen, barrierefreie öffentlichkeitswirksame Informationsmaterialien für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen (Flyer, Webseite, Broschüren, PDFs, Mediaguides)

Sind Sie unsicher, ob Ihre Projektidee über den Teilhabefonds förderfähig ist? Haben Sie eigene Formate, die hier nicht aufgelistet sind? Melden Sie sich bei uns und wir beraten Sie gerne zur Umsetzung.

Wer kann ein Projektvorhaben einreichen?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Kultur- und Teilhabe-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Mittel des Teilhabefonds stehen im Zeitraum 2024-2027 zur Verfügung und werden in vier Förder-Runden vergeben.
Runde 1: Projektlaufzeit vom 01.09.2024 – 30.04.2025
Runde 2: Antragstellung vom 01.02.2025 – 16.03.2025, Projektlaufzeit vom 01.05.2025 bis zum 31.12.2025
Runde 3: Antragstellung vom 01.10.2025 – 15.11.2025, Projektlaufzeit vom 01.01.2026 – 31.08.2026
Runde 4: Antragstellung vom 01.06.2026 – 12.07.2026, Projektlaufzeit vom 01.09.2026 – 30.04.2027

Die Einreichung der Sachberichte muss spätestens 4 Wochen nach Projektabschluss erfolgen.

Wie hoch sind die Finanzierungssummen?

Es werden Projekte mit bis zu 5.000 Euro finanziert. Bei besonderen Vorhaben werden auch Projekte über 5.000 Euro gefördert.

Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Projekte, die keinen inhaltlichen oder geografischen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben. Stammpersonal ist über den Teilhabefonds ebenfalls nicht förderfähig. Dasselbe gilt für bauliche Maßnahmen oder Umbaumaßnahmen sowie die Finanzierung von Verpflegungskosten. Außerdem werden keine Gastspiele aus dem Ausland gefördert.

Kann eine Kofinanzierung beantragt werden?

Es kann sowohl eine Kofinanzierung als auch eine Vollfinanzierung als Festbetrag beantragt werden.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?:

Mit weiteren Fragen zum Antragsprozedere können Sie sich an die Fachstelle Kulturelle Teilhabe wenden. Fragen werden gern per Mail (info@kulturinklusiv-mv.de) oder telefonisch (0381 3676 53 90) entgegengenommen.