Jetzt Neu: Investitionen in die Barrierefreiheit im Teilhabefonds
In zwei Sonderrunden des Teilhabefonds können Sie Investitionen in die Barrierefreiheit beantragen.
Melden Sie sich zur Sprechstunde am 21.09.2026 um 10 Uhr unter https://kultur-land-mv.de/#veranstaltungen an!
Welche Projekte können gefördert werden?
In den Sonderrunden des Teilhabefonds sind investive Maßnahmen, die die Barrierefreiheit in Kunst und Kultur verbessern, förderfähig. Das betrifft sowohl die räumliche Barrierefreiheit vor Ort, als auch die digitale, sprachliche und sensorische Barrierefreiheit.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt wie gehabt über https://antrag.kultur-land-mv.de/teilhabe.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
1. Sonderrunde: Antragstellung vom 21.09. – 19.10.2026, Projektlaufzeit vom 23.11. – 29.03.2027.
2. Sonderrunde: Veröffentlichung der Daten im Dezember, voraussichtliche Antragstellung im Februar/März 2027.
Die Einreichung der Sachberichte muss spätestens 4 Wochen nach Projektabschluss erfolgen.
FAQ
Welche Investitionen können gefördert werden?
In der Sonderrunde des Teilhabefonds werden Investitionen in die Barrierefreiheit gefördert. Das können beispielsweise:
- Tools mit Vorlesefunktionen
- mobile und induktive Höranlagen
- höhenverstellbare Theken
- inklusive Medien (Großdruck, mehrsprachig etc.)
- Lese-Tast-Hörbücher
- Tastobjekte
- taktile Wegeleitsysteme
- barrierefreie Webseiten
- Escape Chairs
- mobile Rampen mit Halterungen
- Rollstühle
- Brailledrucker
- neurodivergente Tool-Kiste
sein.
Wer kann ein Projektvorhaben einreichen?
Für die Sonderrunde des Teilhabefonds sind Kultureinrichtungen und Vereine antragsberechtigt.
Wie wird der Antrag eingereicht?
Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über das Antragsportal der Kultur Land MV. Über den Antragsaccount erfolgt auch die weitere Bearbeitung sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises.
Wie hoch ist die Finanzierungssumme?
In der Regel werden Projekte mit bis zu 5.000 Euro gefördert. In Ausnahmefällen können Sie unter Absprache mit der Fachstelle für Kulturelle Teilhabe auch einen Antrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.
Was ist nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Projekte, die keinen inhaltlichen oder geografischen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben.
Personal, Verpflegungskosten, Transportkosten und bauliche Maßnahmen sind ebenfalls nicht förderfähig.
Kann eine Kofinanzierung beantragt werden?
Es kann sowohl eine Kofinanzierung als auch eine Vollfinanzierung als Festbetrag beantragt werden.
Ist es möglich, mehrere Projekte einzureichen?
Pro Sonderrunde vom Teilhabefonds können Sie einen Antrag stellen.
An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?
Mit weiteren Fragen zum Antragsprozedere können Sie sich an Kultur Land MV bzw. Fachstelle Kulturelle Teilhabe M-V wenden. Fragen werden gern per Mail (info@kulturinklusiv-mv.de) oder Telefon (0381-36765390) entgegengenommen.

Anleitung Teilhabefonds
Sie haben technische Probleme beim Anmelden, Registrieren oder Ausfüllen des Antrags? In der PDF „HOW TO Teilhabefonds“ finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen Antrag stellen.
An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?:
Mit weiteren Fragen zum Antragsprozedere können Sie sich an die Fachstelle Kulturelle Teilhabe wenden. Fragen werden gern per Mail (info@kulturinklusiv-mv.de) oder telefonisch (0381 3676 53 90) entgegengenommen.
