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FAQ

Welche Projekte können gefördert werden

Förderfähig sind Vorhaben zur Verbesserung von Barrierefreiheit und/oder Teilhabe im Kulturbereich in Mecklenburg-Vorpommern. Verbesserungen in der Teilhabe können durch publikums-, programm- und personalwirksame Maßnahmen sowie Investitionen für Teilhabegerechtigkeit umgesetzt werden.

 

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind:

  • Kosten, die bei Übertiteln, Untertiteln, Audiodeskription, Braille, Schriftdolmetschung, C-Pens, Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache in Kulturprojekten entstehen
  • Barrierefreie Beschilderungen in Kunst- und Kultureinrichtungen
  • Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips in Kultureinrichtungen, Ausstellungen und Performances
  • Veranstaltungsformate wie z.B. Relaxed Performances (entspannte Atmosphäre, barrierefreien Rahmenbedingungen) und Stille Stunden (reizarme Atmosphäre)
  • Aesthetics of Access in Ausstellungen und Performances (Barrierefreiheit als ästhetisch und zugänglich kuratieren)
  • Maßnahmen zur Verbesserung akustischer Barrierefreiheit, Klanginstallationen und Vibrationserfahrungen, Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile und induktive Höranlagen)
  • Fortbildungsausgaben zur Sensibilisierung für Belange von Menschen mit Behinderungen und Diskriminierung
  • Personal- und Honorarkosten für Assistenzen, inklusive Kulturbegleiter*innen, beratenden Selbstvertretungen bei Mitgestaltungsprozessen
  • Projekte mit Kooperationen in der Behindertenhilfe, Migrant*innenorganisationen und marginalisierten Kulturschaffenden
  • barrierefreie öffentlichkeitswirksame Informationsmaterialen (Flyer, Webseite, Broschüren, PDFs, Mediaguides)
  • Höhenverstellbare Theken für den Empfang und Vermittlungsarbeit
  • deskriptive (Ein-)Führungen (wie Format „Bei Anruf Kultur“), Raumerfahrungen durch akustische Kunst
  • taktile (Ein-)Führungen (Objekte zum Betasten und Erfahren)
  • Dunkeltheater (Theater ohne Restlicht)
  • Vermittlungs- und Workshopformate wie Brainpainting und inklusive Biographiearbeit
  • Transportkosten für Kulturschaffende mit Behinderungen sowie  Abhol- und Begleitservice für Publikum mit Behinderungen
  • Investitionen in innovative, barrierearme Instrumente und deren Vermittlung, wie Blob und Globophon
  • Mittel für Gebärdenchöre
  • Qualifizierungs- und Empowermentangebote für marginalisierte Kunst- und Kulturschaffende
  • Investitionen in inklusive Medien, z.B. mit großer Schrift, multilingual, Intersektion von Schriftsprachen und Audiospuren, mit audiovisueller Verknüpfung für Deutsche Gebärdensprache

 

Wer kann ein Projektvorhaben einreichen?

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Kultur- und Teilhabe-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Dazu zählen insbesondere Kultureinrichtungen und Kulturschaffende (Privatpersonen) sowie öffentliche und private Institutionen, die gemeinsam mit Kultureinrichtungen oder Kulturschaffenden kulturelle Projekte durchführen.

 

Wie wird der Antrag eingereicht?

Der Beantragung erfolgt ausschließlich digital über das Antragsportal der Kultur Land MV. Über den Antragsaccount erfolgt auch die weitere Bearbeitung sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises.

 

Ist der Zeitraum für die Projektbeantragung bzw. die Projektdurchführung begrenzt?

Die Mittel des Teilhabefonds stehen im Zeitraum 2024-2027 zur Verfügung und werden in bis zu 4 Förderrunden vergeben. Die Antragstellung für die erste Förderrunde ist vom 12.08.2024 bis 30.09.2024 möglich für Projekte im Durchführungszeitraum vom 01.09.2024 bis 30.04.2025.
Weitere Förderrunden werden spätestens 3 Monate vor Beginn eines neuen Durchführungszeitraums bekanntgegeben. Die Einreichung der Sachberichte muss spätestens 4 Wochen nach Projektabschluss erfolgen.

 

Wie hoch sind die Finanzierungssummen?

In der Regel wird in Mikroprojekte und Kleinprojekte unterteilt. Bei besonderen Vorhaben werden auch Projekte über 5.000 Euro gefördert. Über Kleinprojekte können bis zu maximal 5.000 Euro finanziert werden. Mikroprojekte werden mit bis zu 1.000 Euro finanziert.

 

Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Projekte, die keinen inhaltlichen oder geografischen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben. Stammpersonal ist über den Teilhabefonds ebenfalls nicht förderfähig. Dasselbe gilt für bauliche Maßnahmen oder Umbaumaßnahmen sowie die Finanzierung von Verpflegungskosten. Außerdem werden keine Gastspiele aus dem Ausland gefördert.

 

Kann eine Kofinanzierung beantragt werden?

Es kann sowohl eine Kofinanzierung als auch eine Vollfinanzierung als Festbetrag beantragt werden.

 


Ist es möglich, mehrere Projekte einzureichen?

Ja, es ist möglich mehrere Projekte über den Teilhabefonds einzureichen, insofern sie inhaltlich voneinander getrennt sind.

 

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Mit weiteren Fragen zum Antragsprozedere können Sie sich an die Kultur Land MV bzw. Fachstelle Kulturelle Bildung wenden. Fragen werden gern per Mail (info@kubi-mv.de) oder Telefon (0381-36765391) entgegengenommen.