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Kultur Inklusiv

Kultur Inklusiv

Förderfonds für Teilhabe

In M-V haben rund 24% der Bevölkerung einen Grad der Behinderung. 7,4 % der Gesamtbevölkerung in M-V sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte, 9% sind Menschen mit Migrationshintergrund.
Diese Zahlen zeigen: Mecklenburg-Vorpommerns Zivilgesellschaft ist geprägt von Vielfalt. Kunst und Kultur sollten den Anspruch haben, diese Zivilgesellschaft gesamtgesellschaftlich anzusprechen und zu beteiligen.

Der Teilhabefonds unterstützt Kulturschaffende und Kultureinrichtungen bei der Umsetzung inklusiver und diversitätsöffnender Projekte in, mit und über Mecklenburg-Vorpommern. Als inklusive Kulturprojekte gelten in diesem Sinne Projekte, die Menschen mit Behinderungen aktiv als Produzent*innen oder Konsument*innen von Kunst und Kultur mitdenken und Barrieren in der Kommunikation, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Programm und der Vermittlung abbauen.

Als diversitätsöffnende Kulturprojekte gelten Vorhaben, die Raum für marginalisierte Personen schaffen und im Rahmen aktiver Projektbeteiligung oder umfassender Vermittlungsarbeit Zugänge zu Kunst und Kultur öffnen.

Der Mittel im Teilhabefonds werden durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung in der ersten Runde ist noch bis einschließlich 30.09.2024 möglich.

Bericht Kultur inklusiv – Teilnahmebedingungen für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg

(2023)